Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 18.02.2008
Aktenzeichen: XI B 210/06
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 |
Gründe:
1. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) kommt nicht in Betracht. Der vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfenen Rechtsfrage, ob "bei einer nur zeitweise auftretenden geringen bis nicht mehr vorhandenen Verkaufstätigkeit ein Steuerpflichtiger dennoch seine Unternehmereigenschaft bzgl. der wenigen Eingangs- und Ausgangsumsätze behält, wenn er in den davor und danach angrenzenden Zeitphasen in ausreichendem Umfang unternehmerisch tätig gewesen ist und sich zudem aus seinem Verhalten keine Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass er beabsichtigt, seine unternehmerische Tätigkeit einzustellen", kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
Bei der aufgeworfenen Rechtsfrage geht es im Kern darum, ob dem Halten von privat genutzten Schiffen bei einer Veräußerung nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr unternehmerischer Charakter zukommt. Durch die Rechtsprechung ist aber bereits geklärt, dass bei einem Verkauf von im Übrigen privat genutzten Wirtschaftsgütern nach mehr als einem Jahr die Intensität der wirtschaftlichen Betätigung so gering ist, dass eine unternehmerische Betätigung entfällt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776). Die Beschwerde setzt sich hiermit nicht auseinander und legt auch nicht dar, ob und inwieweit hierzu abweichende Auffassungen vertreten werden.
2. Der Kläger macht zu Unrecht als Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO eine unzureichende Aufklärung des Sachverhaltes (Verletzung von § 76 Abs. 1 FGO) geltend. Nach der Rechtsansicht des Finanzgerichts (FG), von der bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte es den vom Kläger angebotenen Zeugen nicht zu vernehmen; denn das FG hat die unter Beweis gestellte Behauptung des Klägers hinsichtlich der Tätigkeiten als Bootsmakler und Bootsreparaturwerkstätte als wahr unterstellt (S. 4 FG-Urteil), jedoch die Auffassung vertreten, dass sie für die Entscheidung unerheblich seien, so dass es hierauf nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht ankam (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371, m.w.N.; vom 19. Oktober 2007 IX B 63/07, nicht veröffentlicht).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.