Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 31.08.2004
Aktenzeichen: 1 StR 265/04
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO §§ 44 ff. | |
StPO § 349 Abs. 1 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 31. August 2004
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer räuberischer Erpressung u. a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. August 2004 gemäß §§ 44 ff., 349 Abs. 1 StPO beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 16. Januar 2004 und sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Gründe:
Auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 19. Juli 2004 wird Bezug genommen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Anhaltspunkte für einen Willensmangel des Angeklagten im Hinblick auf den erklärten Rechtsmittelverzicht sind entgegen seinem Vorbringen nicht gegeben. Die Erklärungen des Angeklagten sind insoweit in sich widersprüchlich und nicht glaubhaft. Der Angeklagte hat zunächst behauptet, er habe noch während der mündlichen Urteilsbegründung seinen Verteidiger beauftragt, gegen das Urteil Revision einzulegen und sei verwundert gewesen, daß er zwar die schriftliche Urteilsbegründung, aber über eine eingelegte Revision keine Nachricht erhalten habe. Dies steht bereits im Widerspruch zum abgegebenen Rechtsmittelverzicht nach Urteilsverkündung. Dem steht zudem die vom Generalbundesanwalt eingeholte Erklärung seines Verteidigers, Rechtsanwalt E. , vom 15. Juli 2004 entgegen. Soweit der Angeklagte nunmehr vorträgt, sein Anwalt habe mit der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe "ausgemacht" und sie hätten ihm gesagt, nachdem er keine Bewährung bekommen hatte, falls er nicht Revision einlege, würden sie dafür sorgen, daß er "in Therapie gehen könnte", ist dies mit seinen vorherigen Erklärungen nicht in Einklang zu bringen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.