Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 30.09.1998
Aktenzeichen: 1 StR 453/98
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 349 Abs. 2 | |
StPO § 397 a Abs. 1 Satz 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
30. September 1998
in der Strafsache
gegen
wegen Totschlags u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. September 1998 beschlossen:
Der Antrag der Nebenklägerin S. K. auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz wird abgelehnt.
Gründe:
Der Angeklagte war am 3. April 1998 vom Landgericht Freiburg (u.a.) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Revision gegen dieses Urteil hat der Senat durch Beschluß vom 10. September 1998 gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen.
Mit Antrag vom 8. September 1998, dem am 15. September 1998 erstellte Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beigefügt waren und der am 16. September 1998 beim Bundesgerichtshof eingegangen ist, beantragt die Vertreterin der Nebenklägerin dieser für die Revisionsinstanz Prozeßkostenhilfe zu gewähren.
Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 13). Anders wäre es nur, wenn bereits vor Abschluß des Verfahrens ein bescheidungsfähiger Antrag eingegangen wäre (BGHR aaO m.w.Nachw.). Dies ist jedoch, wie dargelegt, hier nicht der Fall.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.