Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 03.03.2009
Aktenzeichen: 1 StR 53/09
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 206a |
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 3. März 2009
beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 1. Oktober 2008 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte der Untreue in 50 Fällen schuldig ist (§ 349 Abs. 2 und 4 StPO). Hinsichtlich der Fälle 4 und 5 wird das Verfahren wegen Verjährung aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen eingestellt (§ 206a StPO). Ein Einfluss der weggefallenen Einzelstrafen auf die Gesamtstrafe ist ausgeschlossen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.