Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 05.04.2005
Aktenzeichen: 1 StR 93/05
Rechtsgebiete: StGB
Vorschriften:
StGB § 73 Abs. 1 Satz 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 5. April 2005
in der Strafsache
gegen
wegen Hehlerei
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. April 2005 beschlossen:
Tenor:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 23. September 2004 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß die Anordnung des Ersatzverfalls eines Betrages von 9.000 Euro entfällt.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Zum Wegfall der Verfallsanordnung bemerkt der Senat ergänzend:
Die Anordnung des Verfalls hat keinen Bestand, weil dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.