Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 28.05.2003
Aktenzeichen: 2 AR 118/03
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 12 Abs. 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
28. Mai 2003
in der Strafsache
gegen
Az.: 65 Ds 509 Js 2101/03 (19/03)
wegen Betrugs
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 28. Mai 2003 beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Angeklagten, das Verfahren an das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu übertragen, wird abgelehnt.
Gründe:
Der Senat schließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts an, der zutreffend ausgeführt hat:
"Dem bei Anklageerhebung in Berlin, jetzt nahe Straußberg/Brandenburg wohnhaften Angeklagten liegen zwei Betrugstaten zum Nachteil seiner im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bückeburg wohnhaften ehemaligen Freundin mit einem Schaden von insgesamt 650 Euro zur Last. Nach Anklageerhebung am 17. März 2003 hat das Amtsgericht Bückeburg mit Beschluss vom 5. Mai 2003 die Anklage zugelassen und Termin zur Hauptverhandlung auf den 28. Mai 2003 anberaumt. Auf entsprechenden Schriftsatz des Verteidigers des Angeklagten hin hat das Amtsgericht Bückeburg den Vorgang zur Entscheidung über eine Zuweisung an das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gemäß § 12 Abs. 2 StPO vorgelegt. Der Antrag wird mit dem Gesundheitszustand des Angeklagten begründet.
Der Antrag ist unbegründet. Eine Bestimmung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erscheint nicht zweckmäßig. Den Ausführungen des Verteidigers des Angeklagten ist nicht hinreichend zu entnehmen, dass die gesundheitlichen Belange des Angeklagten einer Verhandlung in Bückeburg zwingend entgegenstehen. Der Verteidiger teilt lediglich mit, sein Mandant sei gesundheitlich angeschlagen. Er spucke Blut und es bestehe Krebsverdacht. Ein ärztliches Attest oder sonstige aussagekräftige Unterlagen werden nicht vorgelegt. Ebenso wenig wird mitgeteilt, ob der Angeklagte während seiner erst am 29. April 2003 beendeten Haft in anderer Sache in einem Vollzugskrankenhaus behandelt worden war. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten auch unter Berücksichtigung der Anreise aufgehoben, einschränkt oder auch nur in Frage gestellt ist. Zudem ist lediglich von einer kurzen, über einen Verhandlungstag nicht hinausgehenden Dauer der Hauptverhandlung auszugehen. Demgegenüber würde eine Verweisung an das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen und wäre überdies für die einzige in der Anklage benannte Zeugin mit einer langen Anfahrt verbunden."
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.