Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 22.07.2009
Aktenzeichen: 2 ARs 262/09
Rechtsgebiete: JGG
Vorschriften:
JGG § 42 Abs. 3 |
2 ARs 262/09 2 AR 156/09
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
...
nach Anhörung des Generalbundesanwalts
am 22. Juli 2009
beschlossen:
Tenor:
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - Limburg an der Lahn vom 19. März 2009 wird aufgehoben.
Dieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiter zuständig.
Gründe:
Die Voraussetzungen für eine Abgabe der Sache gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht - Jugendrichter - Bad Segeberg liegen nicht vor, da der Angeklagte seinen Wohnsitz nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. BGHSt 13, 208 ff. ; Senat , Beschluss vom 3. September 2008 - 2 ARs 330/08) - nach Erhebung der Anklage gewechselt hat. Der Angeklagte hatte sich bereits am 27. Oktober 2008 nach unbekannt abgemeldet, während die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 7. November 2008 erst am 19. November 2008 beim Amtsgericht Limburg an der Lahn einging.
Im Übrigen wäre eine Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG aus den Gründen der Zuschrift des Generalbundesanwalts, auf die Bezug genommen wird, auch nicht zweckmäßig.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.