Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 19.06.2002
Aktenzeichen: 2 ARs 47/02
Rechtsgebiete: NS-AufhG
Vorschriften:
NS-AufhG § 1 | |
NS-AufhG § 2 | |
NS-AufhG § 6 Abs. 1 | |
NS-AufhG § 6 Abs. 2 Satz 3 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
19. Juni 2002
in der Strafsache
gegen
Az.: Sd. K. Ls 121/39 Sondergericht in Bromberg
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 19. Juni 2002 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 NS-AufhG beschlossen:
Tenor:
Zur für die Feststellung der Aufhebung der Entscheidung des Sondergerichts Bromberg vom 14. Dezember 1939 zuständigen Staatsanwaltschaft wird die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bautzen bestimmt.
Gründe:
Bei der Verurteilung des Vaters der Antragstellerin durch das Sondergericht in Bromberg zur Todesstrafe wegen Mordes handelt es sich um eine Entscheidung im Sinne des § 1 NS-AufhG vom 25. August 1998 (BGBl. I 2501), da die politisch begründete, offenkundig unvertretbare Rechtsanwendung gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit verstieß. Obgleich ein Fall des § 2 NS-AufhG nicht vorliegt, sind daher die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 NS-AufhG gegeben. Die Bestimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft beruht auf § 6 Abs. 2 Satz 3 NS-AufhG.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.