Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 04.01.1999
Aktenzeichen: 2 ARs 530/98
Rechtsgebiete: JGG
Vorschriften:
JGG § 84 Abs. 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
4. Januar 1999
in der
Bewährungssache
Az.: 301 Js 145/89 Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Essen
Az.: 643 AR 5/95 Amtsgericht Köln
Az.: 56-1/98 Bew. Amtsgericht Aachen
Az.: 67 AR 10/98 Amtsgericht Essen
Az.: 31 (15/92) Landgericht Essen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 4. Januar 1999 beschlosen:
Der Jugendrichter des Amtsgerichts Aachen ist weiterhin für die Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Essen vom 20. September 1994 - Az.: 31 (15/92) - zuständig.
Gründe:
Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt:
"Mit Beschluß des Landgerichts Essen vom 3. Juni 1996 wurde der Jugendrichter des Amtsgerichts Aachen gemäß § 84 Abs. 2 JGG zum Vollstreckungsleiter bestellt. In dieser Eigenschaft hat er auch über die Verwertung des eingezogenen Fahrzeugs zu entscheiden. Daran hat sich durch den Erlaß der Jugendstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit nichts geändert."
Dem schließt sich der Senat an.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.