Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 27.02.2002
Aktenzeichen: 2 ARs 66/02
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 14 | |
StPO § 462a | |
StPO § 462a Abs. 1 Satz 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
27. Februar 2002
in der Strafvollstreckungssache
gegen
wegen Sachbeschädigung u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 27. Februar 2002 gemäß § 14 StPO beschlossen:
Tenor:
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin ist für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen, zuständig.
Gründe:
Der Senat schließt sich der Stellungnahme des Generalbundesanwalts an, der ausgeführt hat:
"Vor Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Amberg zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem seit dem 14. September 2001 rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Amberg vom 23. Mai 2001 war die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin bereits mit der Frage des Widerrufs der Bewährungsentscheidungen aus dem Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin vom 30. März 1999 (Bl. 1 BewH) und aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 29. November 1999 (Bl. 35 f. BewH) befaßt. Ein Befaßtsein im Sinne von § 462a StPO liegt bereits dann vor, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl. § 462a Rdn. 11). Das war hier mit dem Eingang der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Amberg vom 18. Juli 2000 am 31. Juli 2000 (Bl. 48 BewH), mit der fernmündlichen Mitteilung vom 27. Oktober 2000, daß der Verurteilte erneut durch das Amtsgericht Amberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde (Bl. 62 BewH), mit der abermaligen Mitteilung einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Amberg vom 8. November 2000 (BewH Bl. 64) und schließlich mit der am 3. August 2001 erfolgten Mitteilung, daß der Verurteilte vom Landgericht Amberg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde (Bl. 86 BewH), der Fall. Die danach begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin wirkte gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO fort (BGHSt 30, 189)."
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.