Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 10.05.2006
Aktenzeichen: 2 StR 120/05
(1)
Rechtsgebiete: StGB
Vorschriften:
StGB § 66 a |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 10. Mai 2006
in der Strafsache
gegen
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
hier: Antrag des Verteidigers auf Pauschvergütung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2006 beschlossen:
Tenor:
Dem gerichtlich bestellten Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt D. aus G. , wird für die Revisionshauptverhandlung anstelle der gesetzlichen Gebühr die von ihm beantragte Pauschvergütung in Höhe von 587,50 € bewilligt.
Gründe:
Mit Verfügung der Vorsitzenden vom 11. April 2005 war der Antragsteller zum Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung bestellt worden. Für diesen Verfahrensteil ist der Bundesgerichtshof zur Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung berufen (§ 51 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 51 Abs.1 Satz 1 RVG). Nach Anhörung der Staatskasse, die keine Bedenken gegen die Bewilligung einer Pauschgebühr in Höhe der beantragten 587,50 € hat, hält der Senat eine Pauschgebühr in dieser Höhe ohne weiteres für gerechtfertigt und angemessen.
Zur Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Senat hatte sich der Antragsteller insbesondere mit bedeutsamen materiellen Rechtsfragen zu befassen, die zu einer zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehenen Grundsatzentscheidung des Senats einerseits hinsichtlich der Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) andererseits aber vor allem zu der neuen Vorschrift des § 66 a StGB führten.
Insoweit war die Sache besonders schwierig.
Unter diesen Umständen war eine besonders umfangreiche Vorbereitung für die Revisionshauptverhandlung erforderlich.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.