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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 24.03.1999
Aktenzeichen: 2 StR 416/98
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

2 StR 416/98

vom

24. März 1999

in der Strafsache

gegen

wegen fahrlässiger Körperverletzung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. März 1999 beschlossen:

Tenor:

Die Gegenvorstellung der Nebenkläger wird zurückgewiesen; selbst wenn der Senat seinen Beschluß vom 10. Februar 1999 ändern könnte, gäbe die (nur unter dieser Voraussetzung statthafte) Gegenvorstellung keinen Anlaß, dies zu tun.

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