Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 18.06.2002
Aktenzeichen: 4 StR 178/02
(1)
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 300 | |
StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2 | |
StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
18. Juni 2002
in der Strafsache
gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2002 beschlossen:
Tenor:
Der Nebenklägerin Saziye A. wird Rechtsanwalt Joachim S. aus Dortmund als Beistand bestellt.
Gründe:
Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für das Revisionsverfahren Rechtsanwalt S. beizuordnen, ist dem in § 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistandes nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 542/00). Zwar ist der Angeklagte nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und verurteilt worden; dies schließt jedoch eine Beistandsbestellung nicht aus. Für die Nebenklagebefugnis reicht nämlich die - wenn auch nur geringe - Möglichkeit aus, daß der Angeklagte wegen einer nebenklagefähigen Katalogtat verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 2000, 552, 553; BGH NJW 1999, 2380; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 397a Rdn. 5). Dies kommt auch noch im Revisionsverfahren, in dem nur der Angeklagte ein unbeschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, in Betracht, da das Verbot der reformatio in peius einer Schuldspruchänderung zu Lasten des Angeklagten nicht entgegensteht. Dementsprechend hat hier der Generalbundesanwalt beantragt, die Revision des Angeklagten mit der Maßgabe zu verwerfen, daß der Angeklagte in einem der beiden vom Landgericht jeweils als gefährliche Körperverletzung gewerteten Fälle des versuchten Totschlags schuldig ist.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.