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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 07.02.2001
Aktenzeichen: 5 ARs 1/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
7. Februar 2001
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2001 beschlossen:
Tenor:
Der Senat stimmt dem im Tenor des Anfragebeschlusses des 4. Strafsenates vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 414/00 - genannten Rechtssatz unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung (Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 -, NStZ 1983, 469) zu.
Ende der Entscheidung
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