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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 07.02.2001
Aktenzeichen: 5 ARs 1/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

5 ARs 1/01

vom

7. Februar 2001

in der Strafsache

gegen

wegen Vergewaltigung u. a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2001 beschlossen:

Tenor:

Der Senat stimmt dem im Tenor des Anfragebeschlusses des 4. Strafsenates vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 414/00 - genannten Rechtssatz unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung (Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 -, NStZ 1983, 469) zu.



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