Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.10.2009
Aktenzeichen: 5 StR 410/09
Rechtsgebiete: StPO, EMRK
Vorschriften:
StPO § 349 Abs. 2 | |
StPO § 349 Abs. 4 | |
EMRK Art. 6 Abs. 1 |
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 15. Oktober 2009
beschlossen:
Tenor:
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30. April 2009 wird mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen, dass zwei Monate der verhängten Freiheitsstrafe zur Entschädigung für überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Gründe:
Aus den von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen entnimmt der Senat, dass die öffentliche Klage am 8. September 2007 erhoben wurde und der Eröffnungsbeschluss erst am 6. Oktober 2008 erging. Die Hauptverhandlung begann im März 2009. Die vom Beschwerdeführer demnach zu Recht beanstandete, im Urteil nicht erläuterte, mithin gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßende Verfahrensverzögerung (vgl. BGHSt 49, 342) von jedenfalls nahezu einem Jahr ist dadurch zu kompensieren, dass ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt (BGHSt [GS] 52, 124, 146 ff.). Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, erklärt der Senat zwei Monate der verhängten Strafe für vollstreckt.
Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts keine Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers aufgedeckt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.