Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 10.01.2001
Aktenzeichen: 5 StR 566/00
Rechtsgebiete: StPO
Vorschriften:
StPO § 349 Abs. 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
10. Januar 2001
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2001 beschlossen:
Tenor:
1. Die Revision des Angeklagten G gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 13. Juli 2000 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Dieser Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
2. Der Angeklagte M hat die Kosten seiner zurückgenommenen Revision gegen das genannte Urteil zu tragen.
Die angesichts der vollen Geständigkeit eines Angeklagten und der fast vollständigen Geständigkeit des anderen Angeklagten ungewöhnlich langen Ausführungen zur Beweiswürdigung geben Anlaß zu folgenden Hinweisen:
Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht dazu, alles das zu dokumentieren, was in der Hauptverhandlung an Beweisen erhoben worden ist. Die Urteilsgründe sollen nicht das abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten-, Zeugen- und Sachverständigenäußerungen ersetzen, sondern das Ergebnis der Hauptverhandlung in der durch den jeweiligen Fall gebotenen sachlogischen Struktur wiedergeben und würdigen und so die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung, insbesondere der nach Lage des Falles erforderlichen Beweiswürdigung, ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1998, 475). So war hier die Wiedergabe der Bekundungen von 28 gehörten Zeugen in doppelter Hinsicht entbehrlich.
Soweit es auf einen Beweisgewinn aus Überwachungen des Fernmeldeverkehrs ankommt, sind nicht etwa - von begründeten Einzelfällen abgesehen - alle Protokolle der abgehörten Ferngespräche wörtlich (vgl. BGH NStZ 2000, 607 f.) oder - wie hier - gerafft wiederzugeben. Vielmehr werden allein die beweiserheblichen Passagen im Zusammenhang ihrer Bedeutung mitzuteilen sein.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.