Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 30.07.2009
Aktenzeichen: AnwSt (B) 13/08
Rechtsgebiete: BRAO


Vorschriften:

BRAO § 145 Abs. 5 S. 1
BRAO § 145 Abs. 5 S. 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat

durch

den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter,

die Richter Dr. Ernemann und Dr. Frellesen,

die Richterin Lohmann sowie

die Rechtsanwälte Dr. Frey, Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas

am 30. Juli 2009

gemäß § 145 Abs. 5 Satz 1 und 2 BRAO

einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 2. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 25. April 2006 wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Ende der Entscheidung

Zurück