Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 17.03.2003
Aktenzeichen: AnwZ (B) 30/02
Rechtsgebiete: BRAO, FGG
Vorschriften:
BRAO § 201 Abs. 1 | |
FGG § 13a |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
17. März 2003
In dem Verfahren
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, die Richter Basdorf und Schlick, die Richterin Dr. Otten sowie die Rechtsanwälte Prof. Dr. Salditt, Dr. Schott und Dr. Wosgien am 17. März 2003
beschlossen:
Tenor:
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
I.
Der 1946 geborene Antragsteller ist seit 1976 zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht M. zugelassen. Durch Verfügung vom 19. Februar 2001 hat die Antragsgegnerin die Zulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) widerrufen. Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen. Dagegen hat sich der Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde gewendet.
Mit Telefax vom 4. März 2003 hat der Antragsteller mitgeteilt, daß er mit Schreiben vom 25. Februar 2003 gegenüber der Antragsgegnerin mit Wirkung zum 16. März 2003 auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verzichtet habe; mithin trete bis zum Terminstage eine Erledigung der Hauptsache ein. Daher werde die Rücknahme des Rechtsmittels erklärt.
Mit Telefax vom 7. März 2003 hat die Antragsgegnerin mitgeteilt, daß sie mit Bescheid vom 5. März 2003 aufgrund der Verzichtserklärung des Antragstellers dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erneut widerrufen habe.
II.
Der bloße Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung bewirkt noch nicht den endgültigen Verlust der Rechtsanwaltseigenschaft. Dieser tritt erst ein, wenn ein auf die Verzichtserklärung gestützter Widerrufsbescheid (§ 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO) bestandskräftig geworden ist. Eine Erledigung der Hauptsache war mithin am 17. März 2003 trotz des bereits am 5. März 2003 ergangenen (weiteren) Widerrufsbescheids (noch) nicht eingetreten (vgl. § 16 Abs . 5 BRAO).
Infolgedessen ist, wie vom Antragsteller auch ausdrücklich erklärt, von einer Rücknahme des Rechtsmittels auszugehen.
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 201 Abs. 1 § BRAO, § 13a FGG.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.