Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 03.07.2006
Aktenzeichen: AnwZ (B) 81/04
Rechtsgebiete: ZPO, FGG, BRAO
Vorschriften:
ZPO § 91 a | |
FGG § 13 a | |
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 3. Juli 2006
in dem Verfahren
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Professor Dr. Hirsch, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Otten, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann und Dr. Schmidt-Räntsch sowie die Rechtsanwälte Dr. Frey, Dr. Wosgien und Prof. Dr. Quaas am 3. Juli 2006 beschlossen:
Tenor:
Die Hauptsache ist erledigt.
Der Antragsteller hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
I.
Der Antragsteller ist seit 1993 als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht M. zugelassen. 1998 erhielt er außerdem die Zulassung bei dem Oberlandesgericht N. . Mit Bescheid vom 17. März 2004 hat die Antragsgegnerin die Zulassung wegen Vermögensverfalls widerrufen. Den dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde.
Während des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller nachgewiesen, dass seine Vermögensverhältnisse wieder geordnet sind, nachdem er die in der Widerrufsverfügung aufgeführten Forderungen erfüllt hat bzw. sich mit den Gläubigern über deren ratenweise Erfüllung geeinigt hat. Die Antragsgegnerin hat daraufhin den Widerrufsbescheid mit Verfügung vom 29. März 2006 zurückgenommen, die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen. Der Antragsteller hat keine Erklärung abgegeben.
II.
Mit der Aufhebung der Widerrufsverfügung hat sich die Hauptsache erledigt. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 91 a ZPO, § 13 a FGG. Sie sind dem Antragsteller aufzuerlegen, weil die Voraussetzungen für den Widerruf nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung vorgelegen haben und erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens weggefallen sind.
Der Senat setzt den Geschäftswert in der in den Fällen der vorliegenden Art üblichen Höhe und damit höher als der Anwaltsgerichtshof fest (vgl. Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.