Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.07.2005
Aktenzeichen: AnwZ (B) 89/04
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 15. Juli 2005
in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren
wegen Widerrufs der Zulassung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch, den Richter Dr. Ganter, die Richterin Dr. Otten, den Richter Dr. Ernemann sowie die Rechtsanwälte Dr. Schott, Dr. Frey und Dr. Wosgien
am 15. Juli 2005
beschlossen:
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2004 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe:
Die Antragsgegnerin hat mit Verfügung vom 18. Dezember 2003 die seit dem 24. Juni 1988 bestehende Zulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) widerrufen. Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Anwaltsgerichtshof mit Beschluß vom 25. Juni 2004, dem Antragsteller zugestellt am 24. September 2004, zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Antragsteller mit einer sofortigen Beschwerde, die per Fax bei der Generalstaatsanwaltschaft H. am 8. Oktober 2004 und auf dem normalen Postweg beim Oberlandesgericht H. am 11. Oktober 2004 eingegangen ist.
II.
Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil es nicht binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Anwaltsgerichtshof eingelegt worden ist (§ 42 Abs. 4 BRAO). Daß der Beschwerdeschriftsatz zunächst am 8. Oktober 2004 bei der Telefaxstelle der Generalstaatsanwaltschaft H. eingegangen ist, hat keine Bedeutung. Es ist nicht ersichtlich, daß es sich hierbei um eine auch für den Anwaltsgerichtshof eingerichtete Briefannahmestelle handelt.
Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Antragsteller nicht gestellt; es wäre auch nicht erkennbar, daß er bei der Übermittlung der Beschwerdeschrift per Fax schuldlos eine falsche Adresse gewählt hat.
Über die unzulässige sofortige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (BGHZ 44, 25).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.