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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.05.2006
Aktenzeichen: AnwZ(B) 114/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

AnwZ(B) 114/05

vom 15. Mai 2006

in dem Verfahren

wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Frellesen und die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt Dr. Martini

am 15. Mai 2006

beschlossen:

Tenor:

Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005 zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.

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