Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 18.10.1999
Aktenzeichen: AnwZ B 6/99
Rechtsgebiete: BRAO, FGG
Vorschriften:
BRAO § 223 Abs. 3 | |
FGG § 13a |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
18. Oktober 1999
in dem Verfahren
wegen Aussetzung des Zulassungsverfahrens,
hier: Kosten nach Erledigung der Hauptsache
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf und Terno, die Richterin Dr. Otten sowie die Rechtsanwälte Dr. von Hase, Dr. Schott und Dr. Körner am 18. Oktober 1999
beschlossen:
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des I. Senats des Thüringer Anwaltsgerichtshofs vom 4. März 1996 wird verworfen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 120 DM festgesetzt.
Gründe:
Eine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache ist entsprechend der Regelung für die Hauptsache (§ 223 Abs. 3 BRAO) unzulässig (vgl. Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 40 Rdn. 51; Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 1998 - AnwZ(B) 22/97 -, BRAK-Mitt. 1998, 152; 16. Februar 1998 - AnwZ(B) 68/97 -, BRAK-Mitt. 1998, 151; 21. Juni 1999 - AnwZ(B) 84/98 -).
Der Beschwerdewert ist allein nach dem Kosteninteresse zu bestimmen (Senatsbeschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ(B) 84/98 - m.w.N.). Anlaß für die Anordnung von Auslagenerstattung (§ 13a FGG) besteht nicht.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.