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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 18.12.2007
Aktenzeichen: BLw 23/07
Rechtsgebiete: LwVG
Vorschriften:
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 18. Dezember 2007
in dem Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 18. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss, der die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zum Inhalt hat, beruht darauf, dass das von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsmittel unzulässig ist. Der Antragsteller zeigt nicht auf, dass der Senat hierbei irgendwelche entscheidungserhebliche Umstände übergangen hätte.
Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.
Ende der Entscheidung
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