Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 15.09.2005
Aktenzeichen: I ZB 87/05
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 574 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 15. September 2005
in dem Rechtsstreit
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2005 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Bergmann
beschlossen:
Tenor:
Die außerordentliche Beschwerde gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 7. Juni 2005 und vom 12. Juli 2005 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 10.000 €.
Gründe:
Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887, 1902 ff.) kann der Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte ausschließlich im Wege der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO angerufen werden. Die Rechtsbeschwerde ist in den angefochtenen Beschlüssen nicht zugelassen worden (§ 574 Abs. 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht statthaft (BGH, Beschl. v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577; Beschl. v. 10.10.2002 - I ZB 28/02).
Der Beschwerdewert richtet sich nach dem Wert der Hauptsache (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rdn. 52) und beträgt 10.000 € (vgl. Beschl. v. 15.7.2004 in dem Verfahren OLG Dresden 15 U 600/04, Bl. 237).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.