Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 13.11.2003
Aktenzeichen: I ZR 139/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL

I ZR 139/01

Verkündet am: 13. November 2003

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren, in dem bis zum 27. Oktober 2003 Schriftsätze eingereicht werden konnten, am 13. November 2003 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Starck, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Schaffer dem Anerkenntnis gemäß

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. März 2001 aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen vom 11. Juli 1996 wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte dort unter 1) zur Unterlassung verurteilt worden ist und ihr unter 2) für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsmittel angedroht worden sind.

Die Klägerin hat 20 % der im ersten Rechtszug angefallenen Kosten sowie die Kosten des ersten Berufungsverfahrens und des ersten Revisionsverfahrens zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Von Rechts wegen



Ende der Entscheidung

Zurück