Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.03.2000
Aktenzeichen: I ZR 175/99
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
16. März 2000
in dem Rechtsstreit
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. März 2000 durch die Richter Dr. v . Ungern-Sternberg, Starck, Pokrant, Dr. Büscher und Raebel
beschlossen:
Tenor:
Die Gegenvorstellungen der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluß vom 10. Februar 2000 werden zurückgewiesen.
Gründe:
Die Vorinstanzen haben den Streitwert in Übereinstimmung mit den Parteien auf 200.000,-- DM festgesetzt.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens ist niedriger festzusetzen, weil nur die Klageanträge zu 3, 4 und 5 im Revisionsverfahren anhängig gemacht worden sind und auch diese nur insoweit, als sie auf die im Klageantrag zu 2 a genannten Unterlagen bezogen sind.
Bei der Streitwertfestsetzung kann an die Aufgliederung des Streitwerts durch das Landgericht (GA I 487) angeknüpft werden. Danach entfielen auf den Klageantrag zu 3 25.000,-- DM, auf den Klageantrag zu 4 5.000,-- DM und auf den Klageantrag zu 5 20.000,-- DM.
Wird geschätzt, daß sich der Streitwert der Klageanträge zu 3, 4 und 5 durch Einschränkung ihres Umfangs um jeweils 1/5 vermindert hat, ergibt sich ein Streitwert von 40.000,-- DM (20.000,-- DM, 4.000,-- DM und 16.000,-- DM).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.