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Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 06.12.2001
Aktenzeichen: I ZR 283/00
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERZICHTSURTEIL
Verkündet am: 6. Dezember 2001
in dem Rechtsstreit
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Starck, Pokrant und Dr. Büscher
für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. April 1993 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Ende der Entscheidung
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