Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 04.07.2002
Aktenzeichen: I ZR 305/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
4. Juli 2002
in dem Rechtsstreit
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant und Dr. Schaffert
beschlossen:
Tenor:
Das Verfahren wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag der L. GmbH auf Löschung der Wortmarke "LOTTO" beim Deutschen Patent- und Markenamt - Nr. 396 38 296.7/28 - S 121/00 Lösch - ausgesetzt.
Die Rechtsbeständigkeit der Klagemarke "LOTTO" ist offen, weil im Hinblick auf das im Löschungsverfahren vorgelegte Privatgutachten die Annahme der Verkehrsdurchsetzung nach den Grundsätzen der Nährbier-Entscheidung (BGHZ 30, 357, 364 ff.) zweifelhaft ist (vgl. zur Anwendbarkeit derartiger Grundsätze im Rahmen der Markenrechtsrichtlinie EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - Rs. C-299/99, Tz. 65 - Philips/ Remington).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.