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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.09.2007
Aktenzeichen: I ZR 62/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

I ZR 62/05

vom 20. September 2007

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Prof. Dr. Büscher und Dr. Schaffert

beschlossen:

Tenor:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vergleich mit folgendem Inhalt zustande gekommen ist:

Die Beklagte verpflichtet sich, zur Abgeltung der Klageforderung an die Klägerin 41.000 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 3. Mai 2002 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 43 % und die Beklagte 57 %. Die durch die Verweisung des Rechtsstreits entstandenen Kosten sind von der Klägerin zu tragen.

Streitwert: 71.472 €

Ende der Entscheidung

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