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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.06.2007
Aktenzeichen: I ZR 8/06
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

I ZR 8/06

vom 20. Juni 2007

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff

beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 3. Mai 2007 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Der Senat hat die mit der Anhörungsrüge vorgebrachten Gesichtspunkte im Rahmen der Prüfung und Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde berücksichtigt.

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