Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.10.2002
Aktenzeichen: II ZR 118/02
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
21. Oktober 2002
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Oktober 2002 durch die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke
beschlossen:
Tenor:
Die Gegenvorstellungen des Klägers gegen den die Gewährung von Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Senates vom 21. Oktober 2002 werden zurückgewiesen.
Gründe:
Entgegen der Ansicht des Revisionsklägers hat der Senat im vorliegenden PKH-Verfahren nicht über grundsätzliche Rechtsfragen entschieden. Das Berufungsgericht hat die Revision zwar mit der Begründung zugelassen, der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gutgläubiger Erwerb einer Sacheinlage im Rahmen der Gründung einer Zwei-Mann-GmbH möglich sei, komme grundsätzliche Bedeutung zu. An die Zulassung der Revision ist der Senat gebunden, nicht jedoch an die Beurteilung der Rechtsfrage durch das Berufungsgericht. Er hält die Entscheidung der Frage nicht für grundsätzlich. Sie ist bereits in der Rechtsprechung des Reichsgerichts positiv entschieden worden und wird im Schrifttum nahezu einhellig bejaht. Die Argumente für ihre Bejahung liegen im übrigen, soweit es um den Rückerwerb des bösgläubigen Veräußerers vom gutgläubigen Erwerber geht, auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Die weiteren im Verfahren maßgebenden Rechtsfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.