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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.12.2006
Aktenzeichen: II ZR 137/04 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

II ZR 137/04

vom 20. Dezember 2006

in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 18. September 2006 wird dahin berichtigt, dass es in den Entscheidungsgründen Seite 11, Zeile 9 - Tz. 22 - heißen muss:

"... (Sen.Urt. ... v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, ...)."

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