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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.12.2006
Aktenzeichen: II ZR 137/04
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 20. Dezember 2006
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 20. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 18. September 2006 wird dahin berichtigt, dass es in den Entscheidungsgründen Seite 11, Zeile 9 - Tz. 22 - heißen muss:
"... (Sen.Urt. ... v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, ...)."
Ende der Entscheidung
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