Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.11.1998
Aktenzeichen: II ZR 168/97
Rechtsgebiete: ZPO, GKG
Vorschriften:
ZPO | |
GKG |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
16. November 1998
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. November 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h. c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kapsa und Dr. Kurzwelly
beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen den Streitwertbeschluß des Senats vom 21. September 1998 wird zurückgewiesen.
Gründe:
Der Kläger hat die Beklagten auf Freigabe hinterlegter Beträge von insgesamt 1.388.705,20 DM in Anspruch genommen. Hiergegen haben sich die Beklagten mit einer Vielzahl von Einwänden zum Grund und zur Höhe des Anspruchs verteidigt. Auf dieser Grundlage hat der Senat den Streitwert für das Revisionsverfahren zutreffend auf 1.388.705,20 DM festgesetzt. Es trifft nicht zu, wie die Beklagten mit ihrer Gegenvorstellung geltend machen, daß sie sich wirtschaftlich nicht gegen die Auszahlung eines Drittels der hinterlegten Summe an den Kläger gewehrt hätten.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.