Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 19.12.2005
Aktenzeichen: II ZR 234/04
(1)
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 273 |
b) An der Entscheidung, die Einlage zurückzufordern und damit so gestellt zu werden, als sei er niemals stiller Gesellschafter geworden, muss der Anleger sich auch im Verhältnis zu den Prospekt- oder Vertriebsverantwortlichen festhalten lassen. Ein abtretbarer Abfindungsanspruch, der im Schadensersatzprozess gegen die Letztgenannten Voraussetzung für eine Zug-um-Zug Verurteilung ist, besteht daher nicht.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 19. Dezember 2005
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Dezember 2005 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Münke, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Revision gegen das Urteil der Zivilkammer 53 des Landgerichts Berlin vom 7. September 2004 wird nach § 552 a ZPO i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 24. Oktober 2005 Bezug genommen.
Streitwert: 3.900,00 €
Tatbestand:
Die Kläger sind im Jahr 2002 als atypische stille Gesellschafter einer Immobilienhandel AG beigetreten, die zur E. -Gruppe gehört. 2003 haben sie die stille Beteiligung gekündigt. Mit ihrer Klage verlangen sie von dem Beklagten Schadensersatz in Form der Erstattung der von ihnen an die AG geleisteten Zahlungen aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung. Das Berufungsgericht hat der Klage nur Zug-um-Zug gegen Übertragung des sich aus der Beteiligung der Kläger an der AG errechnenden Abschichtungsguthabens stattgegeben und die Revision wegen der Vielzahl gleich gelagerter Fälle zugelassen. Der Senat hat die Revision des Beklagten durch einstimmigen Beschluss (§ 552 a ZPO) zurückgewiesen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.