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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.12.2006
Aktenzeichen: II ZR 340/05
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

II ZR 340/05

vom 21. Dezember 2006

in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 21. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Dr. Reichart

beschlossen:

Tenor:

Die Gegenvorstellung des Klägers vom 5. Dezember 2006 gegen die Streitwertfestsetzung im Nichtzulassungsbeschluss vom 20. November 2006 auf "bis 290.000,00 €" wird zurückgewiesen, da eine Abweichung von der entsprechenden zutreffenden Wertfestsetzung des Berufungsgerichts im angefochtenen Urteil (vgl. dort unter III, 3), auf die sinngemäß Bezug genommen wird, nicht veranlasst ist.

Ende der Entscheidung

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