Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 06.12.2004
Aktenzeichen: II ZR 388/02
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNISURTEIL
Verkündet am: 6. Dezember 2004
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Kurzwelly, Münke, Dr. Gehrlein und Caliebe
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. September 2002 und Abänderung des Urteils der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2002 verurteilt,
1. Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile der Kläger am Fonds Nr. 40 der G. GbR L. an die Beklagte der Aufhebung des Darlehensvertrages zwischen den Klägern und der Beklagten vom 29. Januar 1997 (Konto-Nr. 3) über die Gesamtdarlehenssumme von DM 70.480,00 rückwirkend zum Abschlußtag zuzustimmen und die Kläger von sämtlichen weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag freizustellen sowie an die Kläger € 5.821,77 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2001 zu bezahlen;
2. an den Kläger zu 1 die von ihm an die Beklagte abgetretenen Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag mit der N. Lebensversicherung (Vertrags-Nr. L 12) vom 20. Februar 1997 zurückabzutreten;
3. an die Klägerin zu 2 die von ihr an die Beklagte abgetretenen Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag mit der N. Lebensversicherung (Vertrags-Nr. L 012) vom 20. Februar 1997 zurückabzutreten.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.