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Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 04.02.2002
Aktenzeichen: II ZR 4/00
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL
Verkündet am: 4. Februar 2002
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 4. Februar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und Kraemer
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. Dezember 1999 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ende der Entscheidung
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