Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 14.11.2001
Aktenzeichen: II ZR 5/00
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 706 Abs. 1 2. Variante |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
14. November 2001
in dem Rechtsstreit
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 14. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht, die Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke
beschlossen:
Tenor:
Die Anträge der Klägerin aus dem Schriftsatz vom 23. Oktober 2001 auf Teilkostenentscheidung sowie auf Streitwertfestsetzung hinsichtlich des nicht angenommenen Teils der Revision des Beklagten werden zurückgewiesen.
Gründe:
1. Eine Vorabentscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens, "soweit die Revision des Beklagten nicht angenommen worden ist", ist nicht veranlaßt; der Senat wird von Amts wegen über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens in dem diese Instanz abschließenden Urteil eine Entscheidung treffen (vgl. Zöller/Herget, ZPO 22. Aufl. § 92 Rdn. 5 m.N.).
2. Eine gesonderte Wertfestsetzung für den nicht angenommenen Teil der Revision ist ebenfalls nicht veranlaßt, nachdem der Senat bereits mit Beschluß vom 15. Oktober 2001 eine Streitwertfestsetzung für die relevanten Verfahrensabschnitte im Revisionsverfahren vorgenommen hat; daraus läßt sich der die Klägerin interessierende Wert des nicht angenommenen Teils der Revision unmittelbar ableiten.
3. Für die Bescheidung des außerdem gestellten Antrags auf Erteilung eines Teilrechtskraftzeugnisses ist die Geschäftsstelle gemäß § 706 Abs. 1, 2. Variante ZPO zuständig.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.