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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.12.2001
Aktenzeichen: III ZR 159/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

III ZR 159/01

vom

20. Dezember 2001

in dem Rechtsstreit

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke

beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Mai 2001 - 1 U 203/91 - wird angenommen. (Es stellt sich insbesondere auch die Frage einer Ausweitung des Schutzbereichs der Amtspflichten des Pflanzenschutzdienstes in Hessen auch auf die Vermögensinteressen u.a. der Gartenbetriebe durch die Richtlinien des Hessischen Ministers für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten vom 23. Oktober 1981 und die Übertragung früherer gesetzlicher Aufgaben der Landwirtschaftskammern auf das Land).



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