Judicialis Rechtsprechung
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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.11.2002
Aktenzeichen: III ZR 245/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
21. November 2002
in dem Rechtsstreit
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Klägers, das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 5. August 2002 auf der Passivseite zu berichtigen, wird zurückgewiesen, weil der Senat aus dem unstreitigen Vorbringen der Parteien zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgängen entnommen hat, daß die CG Consult GmbH Rechtsnachfolgerin der CG Consult GmbH + Co geworden ist (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 31. Oktober 2002).
Ende der Entscheidung
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