Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 07.02.2007
Aktenzeichen: IV ZB 23/06
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 91 a |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 7. Februar 2007
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Terno und die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 27. November 2006 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Das an das Amtsgericht Marl gerichtete Schreiben des Beklagten vom 09. November 2006 ist für die Entscheidung über die Erinnerung unerheblich, da es sich nicht mit dem Kostenansatz befasst. Das Schreiben ist eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Marl nach § 91 a ZPO vom 27. Oktober 2006, der durch Beschluss des Landgerichts Essen vom 23. Januar 2007 stattgegeben wurde.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.