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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 12.12.2007
Aktenzeichen: IV ZR 112/07
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 12. Dezember 2007
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. November 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin wiederholt darin lediglich ihre Angriffe aus der Nichtzulassungsbeschwerde, die der Senat bereits geprüft und mit dem Beschluss abschlägig beschieden hat.
Ende der Entscheidung
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