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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 11.02.2009
Aktenzeichen: IV ZR 241/08
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

am 11. Februar 2009

durch

den Vorsitzenden Richter Terno,

die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke

beschlossen:

Tenor:

Die Klägerin wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 25. September 2008 verkündete Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 7.825,19 EUR ([monatl. Rente 870 EUR + monatl. Beitragsbefreiung 61,57 EUR] x 42 davon 20%, vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2)

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