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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 16.11.2005
Aktenzeichen: IV ZR 63/04
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS-URTEIL

IV ZR 63/04

Verkündet am: 16. November 2005

in dem Rechtsstreit

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Seiffert, Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 2005

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Februar 2004 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 11. Juli 2003 zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.

Ende der Entscheidung

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