Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 14.07.2005
Aktenzeichen: IX ZB 44/05
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 78b |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 14. Juli 2005
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und Vill
am 14. Juli 2005
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO wird abgelehnt.
Gründe:
Der im Beschluß des Senats vom 3. Mai 2005 versehentlich nicht verbeschiedene Antrag des Klägers vom 2. Februar 2005 hat keinen Erfolg. Der Kläger hat nicht dargelegt, daß er einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt, der beim Bundesgerichtshof zugelassen ist, nicht gefunden hat. Ein Antrag nach § 78b ZPO kann nur Erfolg haben, wenn die Partei eine Mehrzahl von Anwälten vergeblich gebeten hat und ihre Bemühungen substantiiert darlegt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412; Beschl. v. 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864). Eine nochmalige Belehrung des Klägers über diese Antragsvoraussetzung war nicht geboten, weil er hierauf bereits in den Vorinstanzen mehrfach hingewiesen worden ist. Auch bei einem Anwaltshaftungsprozeß entfällt das Erfordernis des Nachweises einer vergeblichen Anwaltssuche für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO nicht. Die klägerische Annahme, wonach Rechtsanwälte aus Gründen der Kollegialität in der Regel freiwillig ein Haftungsmandat nicht übernähmen, auch wenn dieses erfolgversprechend sei, ist unzutreffend. Das ergibt sich schon aus der Vielzahl der Schadensersatzprozesse, die vor Gerichten mit Anwaltszwang gegen Rechtsanwälte auch ohne Inanspruchnahme des § 78b ZPO geführt werden.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.