Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 07.07.2005
Aktenzeichen: IX ZR 53/02
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 7. Juli 2005
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann
am 7. Juli 2005
beschlossen:
Tenor:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Februar 2002 wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens nach einem Wert von 72.283,74 Euro.
Gründe:
Die Revision wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Die von der Revision angesprochene Frage, ob die Auflösung stiller Reserven einen erstattungspflichtigen Schaden darstellen kann, stellt sich im vorliegenden Fall deshalb nicht, weil die steuerlichen Nachteile bei den Klägern, die Vorteile hingegen bei den Kindern der Kläger eingetreten sind. Eine Anrechnung steuerlicher Vorteile Dritter kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Der Ausnahmefall, daß Eltern und Kinder eine "wirtschaftliche Einheit" bilden wollten, lag nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.