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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 02.12.2008
Aktenzeichen: IX ZR 59/07 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape

am 2. Dezember 2008

beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 9. Oktober 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit auf S. 10 des Umdrucks, 6. Zeile, dahin geändert, dass es statt "Geschäftsführer" heißen muss: "Gesellschafter".

Ende der Entscheidung

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