Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 22.07.1999
Aktenzeichen: KRB 5/99
Rechtsgebiete: GWB a.F., OWiG
Vorschriften:
GWB a.F. § 38 Abs. 1 Nr. 1 | |
GWB a.F. § 1 | |
OWiG § 30 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
22. Juli 1999
in der Kartellbußgeldsache
gegen
wegen
Kartellordnungswidrigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 GWB a.F., § 30 OWiG
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. Juli 1999 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Geiß, die Richter Dr. Melullis und Prof. Dr. Goette, die Richterin Dr. Tepperwien und den Richter Dr. Bornkamm
beschlossen:
Tenor:
Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der Nebenbetroffenen gegen das Urteil des Kartellsenats des Kammergerichts vom 11. September 1998 werden verworfen, da die Nachprüfung der Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen und der Nebenbetroffenen ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG).
Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.