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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 26.04.2005
Aktenzeichen: KZR 36/03 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

KZR 36/03

vom 26. April 2005

in dem Rechtsstreit

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball, Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Raum

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 22. Februar 2005 wird im Tenor dahingehend berichtigt, daß die Revision gegen das Grundurteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2003 auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen wird.

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