Judicialis Rechtsprechung
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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 26.03.2007
Aktenzeichen: NotZ 36/07
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 26. März 2007
in dem Verfahren
wegen Amtsenthebung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Streck und die Richterin Dr. Kessal-Wulf sowie die Notarin Dr. Doyé und den Notar Eule am 26. März 2007
beschlossen:
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle vom 25. Januar 2007 wird wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die dem Antragsgegner im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für den Beschwerderechtszug wird auf 50.000 € festgesetzt.
Ende der Entscheidung
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